Mietbedingungen

ALLGEMEINES
ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

MIETPREISE
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste exkl. MwSt. festgelegt und gilt für den angegebenen Zeitraum.

ZAHLUNGSWEISE
Der Mietbetrag ist monatlich entsprechend der beim Check Out ausgewählten Zahlungsmethode zu begleichen.
Beim Check Out werden nur Zahlungsarten entsprechend der Bonität zur Auswahl gestellt.
 

MIETZEITRAUM
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste und eventuelle zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 10 Tage vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

HAFTUNG
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung ebenfalls vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Sollte dies nicht möglich sein muss dem Vermieter die maximal mögliche Fahrzeuggröße vorab schriftlich mitgeteilt werden. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters. Sofern die vom Mieter geplante Veranstaltung sich zu einem im öffentlichen Fokus stehenden Thema verhält (z. B. politische Veranstaltung einer Partei, einer politischen Gruppierung, etc.) informiert dieser unverzüglich, in jedem Fall nach Möglichkeit vor Abschluss des Vertrages, den Vermieter. Diesem wird das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter haftet auf weitergehenden Schadensersatz, sofern er gegen seine Pflicht zur unverzüglichen Information verstoßen hat.

VERSICHERUNG
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

VERFÜGBARKEIT
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

INFORMATIONSPFLICHT DES MIETERS
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), • das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

ANNULLIERUNG
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

URHEBERRECHT
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

ABBILDUNGEN / FOTOS
Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

DATENSCHUTZ
Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Darüber hinaus werden die vom Mieter übermittelten Daten (insbesondere die Firma, der Name, die Adresse und/oder die E-Mail-Adresse des Mieters) an die Party Rent Schweiz AG, Rheinfelderstrasse 25, 4127 Birsfelden, zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung) über neue Waren und Dienstleistungen übermittelt. Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter zusammenarbeitende Drittunternehmen wie Franchisepartner, Banken oder Sparkassen, Inkassobüros oder Rechtsanwälte übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Soweit der Mieter die bei dem Vermieter oder der Party Rent Schweiz AG gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter oder Party Rent Schweiz AG jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

BONITÄTSPRÜFUNG
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
ZUSATZ ZUR BONITÄTSPRÜFUNG VON MIETERN MIT SITZ IN ÖSTERREICH
Zum Zweck der Kreditprüfung wird uns die Bisnode Austria GmbH, Geiselbergstrasse 17, A-1110 Wien, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.“

INVENTAR
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Vermieter ausgeliefert und abgeholt. Alternativ, jedoch ohne Einfluss auf die Mietkosten, ist eine Selbstabholung und -rückgabe durch den Mieter möglich. Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Die Lieferung durch den Vermieter wird dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Das Mietobjekt wird am gewünschten Platz durch den Vermieter auf- und bei Abholung wieder abgebaut. Sollten die Gegebenheiten vor Ort in Teilen oder komplett von den folgenden abweichen behält sich der Mieter vor einen angemessenen Aufschlag zu berechnen. Im Mietpreis inkludiert ist ein Auf- und Abbau auf einer ebenerdig zu erreichenden Fläche, welche

über einen Zugangsweg, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist erreichbar ist. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m und der Zugang, sowie der Transportweg innerhalb der Veranstaltungs-Räumlichkeiten muss mit Transportsystemen von bis zu 1200 kg Gesamtgewicht befahrbar sein. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt zur vereinbarten Abholzeit am aufgebauten Ort zum Abbau bereit stehen (N.B.: wie es auch nach dem Aufbau gestanden hat). Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen.

REINIGUNG
Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Küchenapparatur usw. werden nach der Rückgabe gegen eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Bei dem Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten) Fliesen/Platten als nicht mehr brauchbar.

HEIZ-, KLIMAANLAGEN-, STROM- UND TOILETTENEINHEITEN ENERGIE
Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energie- und/ oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz. Der durch uns gelieferte Brennstoff wird zu unserem Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten können sich daher ändern.

Die Verpflichtungen des Mieters
1. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die durch uns erteilten Anweisungen genau befolgen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich ist und dass die ungestörte Funktion des Mietobjekts auf keinerlei Weise behindert wird, das Ganze entsprechend unserer Beurteilung. Außerdem muss der Mieter - soweit erforderlich - überbehördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen.
2. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
3. Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für uns versichert halten.
4. Das Mietobjekt darf nur durch uns bzw. durch Personal, das durch uns bestimmt wird, bedient werden.
5. Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns bzw. von uns beauftragten Unternehmen durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

ZELTE
Die Verpflichtungen des Mieters

1. Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird. Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei, geräumt und gut zu befahren ist, auch durch LKW mit 40 Tonnen Gesamtgewicht. Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.
2. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.
3. Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
4. Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zelts dicht gehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten.
5. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter (außer in den unter Punkt 4 genannten Fällen), keine Änderungen am Mietobjekt anbringen.
6. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.
7. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den Vermieter entrichtet worden sind.

STREITIGKEITEN
Für evtl. Streitigkeiten ist das Gericht am Niederlassungsort (jeweiliger Niederlassungsort oder Hauptsitz) des jeweils vermietenden Unternehmens (Vertragspartner) zuständig.

GÜLTIGKEIT
Diese Mietbedingungen sind ab 01.06.2021 gültig.

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